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Einführung Kassengesetz 2020 / TSE zum 01. Januar 2020 

!! UPDATES IN BLAUER FARBE  !!

Im Dezember 2016 sind mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft.

Am 01. Januar 2020 werden nun die neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ an der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen.

Hier erklären wir Ihnen die häufigsten Fragen:

Muss ich eine TSE einsetzen?


Ja, ab dem 01.01.2020 dürfen keine Kassensysteme, die nicht mit einer TSE ausgerüstet werden können, vertrieben werden. Für Kassen, die nachgerüstet werden können, ist dies schnellstmöglich vorzunehmen. Da es absehbar ist, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Technischen Sicherheitseinrichtungen flächendeckend geben wird, ist seit dem 06.11.2019 eine sogenannte „Nichtbeanstandungsregelung“ in Kraft. D.h. dass es nicht beanstandet wird, wenn keine TSE eingesetzt wird, falls diese bereits in Auftrag gegeben wurde und noch nicht lieferbar ist. Das gilt nicht für Neuanschaffungen ab dem 01.01.2020. Die dürfen nur mit TSE aufgestellt werden.


Was ist, wenn meine Kasse nicht nachrüstbar ist?


Für Geräte die nach dem 25.10.2011 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und welche die Anforderungen der GOBD erfüllen und die nicht nachgerüstet werden können, gilt im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Übergangsphase bis zum 31.12.2022. PC-Kassensysteme sind von dieser Ausnahmeregelung grundsätzlich ausgeschlossen, müssen also sofort umgerüstet werden.


Muss ich meine Kasse dem Finanzamt melden?


Ja, die gesetzlichen Regelungen sehen ab dem 1.Januar 2020 eine Meldepflicht vor. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden. Vorgesehen ist dies über das ELSTER-Portal. Wann genau das Meldeverfahren verfügbar sein wird und welche Details gemeldet werden müssen, ist momentan (Stand September 2019) noch nicht bekannt. Die Meldepflicht gilt nicht für Kassen, die unter die Ausnahmeregelung fallen. In der Nichtbeanstandungsreglung steht, dass von einer Meldung abzusehen ist, bis eine Übertragungsmöglichkeit besteht.


Muss ich immer einen Kassenbon ausgeben?


Ja! Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für Geschäftsvorfälle, die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst wurden.


Was kostet das ganze?


Dazu kann für alle unsere Hersteller noch keine verbindliche Aussage gemacht werden. Sicher ist, dass neben den Kosten für die TSE selbst, meist auch noch Kosten für ein Softwareupdate anfallen. Sobald die Kosten definitiv feststehen informieren wir Sie.


Kann meine Kasse nachgerüstet werden?


Falls Sie Ihr Kassensystem in den letzten 4 Jahren bei uns gekauft haben, können Sie relativ sicher davon ausgehen, dass der Hersteller uns Updates zur Verfügung stellt. Bei älteren Systemen muss das im Einzelfall geprüft werden.


Welche Hersteller haben bisher Zusagen getroffen?


Folgende Hersteller haben uns teils schriftliche Zusagen gegeben, die neuen Anforderungen umzusetzen:


Quorion: TSE und Softwareupdate

20.12.2019:    Bestellung möglich: TSE-Update ab 75,00 €* , USB-TSE = 329,00 €*

                       Bestellung nur bis 31.12.2021: TSE-Box = 329,00 €*


Vectron: TSE und Softwareupdate

10.10.2019:   Bestellung möglich: Fiskalupdate 2020 = 599,00 €* , TSE = 199,00 €*


Eucasoft: TSE und Softwareupdate (lauffähig ab Windows7)

11.10.2019:    Bestellung möglich: TSE-Update ab 300,00 €* , TSE ab 269,00 €*


Posexpert: TSE und Softwareupdate (lauffähig ab Windows7)

02.12.2019:    Bestellung möglich: Update V20 0,00 €* im Pflegevertrag , TSE ab 269,00 €*


FlöerSpeed / SamposOne: TSE und Softwareupdate

22.11.2019:    Bestellung möglich: TSE-Update 0,00 €* im Pflegevertrag , TSE ab 269,00 €*


Sharp XEA-Serie: TSE und Softwareupdate

15.10.2019:    Bestellung möglich: TSE-Update ab 60,00 €* , TSE ab 189,00 €*


* Netto-Preise zzgl. 19% MwSt. Lieferung nach Verfügbarkeit und Eingang der Bestellungen, zzgl. Anfahrt und Programmierung vor Ort. Lassen Sie sich Ihr verbindliches Angebot erstellen.

Bei Fragen zur Kassenumrüstung rufen Sie uns einfach an.

Bitte beachten Sie: Wir können und dürfen weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. Die vorgenannten Informationen sind sorgfältig und gründlich zusammengetragen worden. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.