1. Geltung der AGB
Für alle Rechtsgeschäfte mit der Firma Kassen-Flöer GmbH, Kurfürst-Schönborn-Str. 83-85, 56070 Koblenz-Kesselheim (im folgenden Kassen-Flöer genannt), sind nachstehende Bestimmungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Eigenen Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, soweit der Käufer in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Bedingungen Bezug nimmt.
2. Angebot
Angebote von Kassen-Flöer im Internet, Werbeschriften, Prospekten, etc. sind nicht bindend (freibleibend); sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen durch unsere Vertreter und Mitarbeiter binden uns nur, wenn dies so vereinbart wurde oder sich aus den Umständen der Abschluss eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages ergibt. Mündliche Auskünfte sind im Zweifel unverbindlich. Die Waren betreffende Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse, etc. und darin enthaltene Angaben über Leistung, Betriebskosten, etc. sind nur annähernd maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige, für den Käufer unter Beachtung des Vertragszwecks unerhebliche Abweichungen in Form, Größe oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel der gelieferten Sache dar. Wir behalten uns ferner durch geänderte rechtliche oder technische Normen oder durch unvorhersehbare technische Schwierigkeiten bei der Ausführung notwendige Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, soweit dies dem Käufer unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist.
3. Annahme
Angebote an Kassen-Flöer gelten erst als angenommen, wenn dies dem Käufer ausdrücklich bestätigt wurde. Bei Lieferung innerhalb von 10 Werktagen kann die schriftliche Annahme durch die Rechnung von Kassen-Flöer ersetzt werden.
4. Lieferung
4.1 Angegebene Liefertermine sind, sofern von Kassen-Flöer nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, unverbindlich. Von uns zugesagte Lieferfristen stehen – wenn der Käufer nicht Verbraucher ist – unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Gegenüber Verbrauchern gilt vorstehender Satz nur, wenn wir zur Erfüllung unserer Lieferpflicht ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Vertragspartner dieses Deckungsgeschäfts ohne unser Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden. In Fällen höherer Gewalt, bei Verkehrsstörungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Energie/Energieträgern, Roh- und Hilfsstoffen, Betriebs- oder Transportstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch Verfügungen von Behörden hervorgerufenen Hindernissen, welche die Lieferung erschweren, ist Kassen-Flöer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Be- oder Verhinderung aufzuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Eingriffe der öffentlichen Hand, Feuer, Streik, Aussperrung bei Kassen-Flöer oder bei Vorlieferanten.
4.2 Kassen-Flöer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist und dies dem Käufer zumutbar ist.
4.3 Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, um mehr als 14 Tage, geht das Lagerrisiko auf den Käufer über. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir bei der Gattung nach bezeichneten Waren berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher ist, die Ware nicht ab, ist Kassen-Flöer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist Kassen-Flöer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in Höhe von 20 % des Verkaufspreises geltend zu machen. Kassen-Flöer ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen; dem Käufer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Versand und Versicherung
5.1 Der Versand der Ware erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – durch Kassen-Flöer auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergl., spätestens jedoch beim Verlassen der Firma Kassen-Flöer, geht die Gefahr insoweit auf den Käufer über. Für Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung haftet Kassen-Flöer nur nach Maßgabe von Ziffer 11. dieser AGB.
5.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung ist Kassen-Flöer nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten verpflichtet.
5.3 Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Anschrift des Käufers, sofern nicht anders vereinbart. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers in ein Kundenlager von Kassen-Flöer überstellt, so ist Kassen-Flöer berechtigt, für die Verwahrung eine angemessene Lagergebühr zu berechnen. Mit der Überstellung in das Kundenlager geht die Gefahr auf den Käufer über.
6. Preise, Zahlung und Verzug
6.1 Die Preise von Kassen-Flöer gelten – soweit nicht anders vereinbart – ab Lager Koblenz.
6.2 Lieferungen von Kassen-Flöer sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug (netto Kasse) fällig. Ein Skonto wird, so nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nicht gewährt. Zahlt der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit, gerät er mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht Verbraucher ist.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in der jeweils gültigen Fassung fällig. Kassen-Flöer bleibt es unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dies gilt auch, falls der Käufer mit Zahlungen gemäß Ziffer 8.1 in Verzug gerät.
6.4 Schecks werden – soweit nicht anders vereinbart – nur erfüllungshalber und spesenfrei entgegengenommen.
6.5 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Kassen-Flöer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum von Kassen-Flöer. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware oder Rechte daran ohne Zustimmung von Kassen-Flöer zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder Dritten zu überlassen.
7.2 Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und – wenn er nicht Verbraucher ist – zu einer ausreichenden Versicherung dieser gegen Verlust und Beschädigung verpflichtet. Für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalls tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen gegen die Versicherung aus dem Versicherungsfall an Kassen-Flöer ab; Kassen-Flöer nimmt die Abtretung an. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von Dritten gepfändet, so hat der Käufer Kassen-Flöer unverzüglich von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle Kassen-Flöer aus einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Kosten trägt der Käufer.
8. Zahlungsverzug und Verletzung des Eigentumsvorbehalts
8.1 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verbindlichkeiten zu einem wesentlichen Teil (mindestens 10 % der offenen Verpflichtung, bei Ratenschulden ein eine Monatsrate übersteigender Betrag) nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt oder werden Kassen-Flöer sonst Umstände bekannt, die begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit aufkommen lassen, werden alle Forderungen von Kassen-Flöer gegenüber dem Käufer sofort fällig.
8.2 In den vorgenannten Fällen ist Kassen-Flöer berechtigt, jederzeit Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen zu verlangen. Das gilt auch bei einer wesentlichen Verletzung der unter obiger Ziffer 7. genannten Pflichten des Käufers. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Bestimmungen über Verbraucherkredite (§§ 491 ff. BGB) finden Anwendung oder der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt.
9. Weiterveräußerung
9.1 Die Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware an Dritte ist nur mit Zustimmung von Kassen-Flöer und unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts gestattet. In diesen Fällen ist Kassen-Flöer auf Verlangen die ladungsfähige Anschrift des Dritten mitzuteilen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller Forderungen von Kassen-Flöer aus der Geschäftsverbindung die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Neben- und Sicherungsrechten an Kassen-Flöer ab.
9.2 Der Käufer ist trotz erfolgter Abtretung widerruflich berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der von Kassen-Flöer gelieferten Waren einzuziehen. Der Käufer hat die eingezogenen Beträge, soweit die Forderungen von Kassen-Flöer fällig sind, sofort an Kassen-Flöer abzuführen.
9.3 Die Befugnisse des Käufers gemäß Ziff. 9.1/9.2 bestehen nur, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kassen-Flöer erfüllt.
9.4 Kassen-Flöer ist auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die nach den vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit sie die besicherten Forderungen von Kassen-Flöer um mehr als 20 % übersteigen.
10. Sachmängelhaftung
10.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken sich nach Wahl von Kassen-Flöer auf Nachbesserung, Lieferung einer mangelfreien Ware oder die Rückzahlung des Kaufpreises. Nach mindestens zweimaliger erfolgloser Nachbesserung und/oder Nachlieferung stehen dem Käufer sämtliche gesetzlichen Rechte zu. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, verjähren jegliche Gewährleistungsansprüche innerhalb von 12 Monaten.
10.2 Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die Ware auf Anforderung an Kassen-Flöer zu übersenden. Die Kosten für Versand und Verpackung trägt Kassen-Flöer, es sei denn, der Kunde ist kein Verbraucher oder die geltend gemachten Ansprüche erweisen sich als unbegründet; in diesen Fällen trägt die Kosten der Kunde.
10.3 Als Sachmängel gelten keine Mängel, welche auf Eingriffe des Kunden oder eines Dritten in die Ware zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Bearbeitungen (Beschriftungen, Bedruckungen, Beklebungen, Gravuren, etc.) des Gehäuses.
11. Haftungsbegrenzung
11.1 Für Mangel- und Mangelfolgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für jegliche sonstigen Schäden haftet Kassen-Flöer nur
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
11.2 Darüber hinaus haftet Kassen-Flöer wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden.
11.3 Die vorstehenden Regelungen unter 11.1/11.2 gelten in gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ist der Kunden nicht Verbraucher, ist auch die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
12. Abtretungsausschluss
Die Abtretung oder anderweitige Übertragung von Rechten des Käufers aus mit Kassen-Flöer getätigten Rechtsgeschäften sind ausgeschlossen, soweit Kassen-Flöer dem nicht ausdrücklich zustimmt.
13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
13.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte von Kassen-Flöer gilt – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
13.2 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Vertragspflichten und Gerichtsstand ist, soweit der Käufer nicht Verbraucher ist, Koblenz.
13.3 Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.